Fortschrittsanzeige

Elektronischer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Achtung: Hier keine Notrufannahme!
Im Notfall rufen Sie die 110 an!


Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der Internetseite der Bayerischen Polizei zum Einlegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.

Sie haben einen Bußgeldbescheid des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes - Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach erhalten, sind mit diesem nicht einverstanden und wollen gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz Einspruch einlegen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach eingehen. Sie können den Einspruch hier auch auf elektronischem Weg einlegen. Der Einspruch ist nur rechtzeitig, wenn dieser vor Fristablauf bei der Zentralen Bußgeldstelle eingeht. Nach dieser Frist kann der Bußgeldbescheid nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden, da dieser dann rechtskräftig und vollstreckbar ist.

Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dabei kann der Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.


mehr Informationen

Nach Eingang findet die weitere Einspruchsbearbeitung statt, eine gesonderte Eingangsbestätigung durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt – Zentrale Bußgeldstelle erfolgt nicht.

Wir weisen Sie darauf hin, dass über diese Internetseite keine Notrufaufnahme stattfindet! Im Notfall wenden Sie sich bitte telefonisch über 110 an Ihre Polizei.


Klicken Sie auf mit BayernID authentifizieren, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.